Verrechnung mit der Sozialversicherung
In Österreich besteht die Möglichkeit, Heilmassagen über die Sozialversicherung abzurechnen, um die Kosten für die Behandlungen zu reduzieren.
- Ärztliche Verordnung/Überweisung Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung/Überweisung für die Inanspruchnahme einer Heilmassage/Manuelle Lymphdrainage. Ihr behandelnde(r) Arzt/Ärztin stellt Ihnen eine Diagnose aus und empfiehlt Ihnen die Heilmassage/Manuelle Lymphdrainage als therapeutische Maßnahme.Informieren Sie sich vor Ihrem 1.Termin direkt bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA), ob für Ihre spezifische Behandlung eine Bewilligung nötig ist.
- Terminvereinbarung Nach Erhalt der Verordnung/Überweisung können Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren (Kontaktformular, telefonisch oder über Online-Buchungskalender).
- Rechnungslegung/Abrechnung bzw. Einreichung der Verordnung/Überweisung Nach Konsumation aller verordneten Heilmassagen erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung/Überweisung bei Ihrer zuständigen Sozialversicherung (Krankenkasse) einreichen können. Auf Wunsch erledige ich dies auch gerne für Sie. Die Sozialversicherung (Krankenkasse) erstattet Ihnen dann einen bestimmten Anteil der gesamten Behandlungskosten. Dieser variiert und ist abhängig von der Sozialversicherung (Krankenkasse), in der Sie versichert sind. Mehr Informationen darüber finden Sie auf der Website der WKO.