FAQ

Häufig
gestellte Fragen

Befunde (MRT, Röntgen, Arztbriefe, etc.) vom aktuell zu behandelnden Krankheitsbild oder auch zu vergangenen Verletzungen, Krankheiten, usw.

Im Falle einer Zusatz-Krankenversicherung klären Sie am besten vor Behandlungsbeginn eine mögliche Kostenübernahme ab. 

Krankenkassen:

  1. Ärztliche Verordnung/Überweisung
    Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung/Überweisung für die Inanspruchnahme einer Heilmassage/Manuelle Lymphdrainage.
    Ihr behandelnde(r) Arzt/Ärztin stellt Ihnen eine Diagnose aus und empfiehlt Ihnen die Heilmassage/Manuelle Lymphdrainage als therapeutische Maßnahme.

    Informieren Sie sich vor Ihrem 1.Termin direkt bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA), ob für Ihre spezifische Behandlung eine Bewilligung nötig ist.

  2. Terminvereinbarung
    Nach Erhalt der Verordnung/Überweisung können Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren (Kontaktformular, telefonisch oder über Online-Buchungskalender).

  3. Rechnungslegung/Abrechnung bzw. Einreichung der Verordnung/Überweisung
    Nach Konsumation aller verordneten Heilmassagen erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung/Überweisung bei Ihrer zuständigen Sozialversicherung (Krankenkasse) einreichen können.
    Auf Wunsch erledige ich dies auch gerne für Sie.
    Die Sozialversicherung (Krankenkasse) erstattet Ihnen dann einen bestimmten Anteil der gesamten Behandlungskosten. Dieser variiert und ist abhängig von der Sozialversicherung (Krankenkasse), in der Sie versichert sind.

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser bis spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen oder zu verschieben.
Andernfalls sehe ich mich leider gezwungen, Ihnen diesen Termin zur Gänze zu verrechnen.

Nichts, es sind ausreichend Leintücher und Handtücher vorhanden.

Sie dürfen bei akuten Infektionen (Fieber), Thrombosen, starken Entzündungen, offenen Wunden, Verbrennungen, bestimmten Hautkrankheiten, schweren Gefäßerkrankungen (Arteriosklerose), schweren Herzleiden, Tumoren (Krebs) und bestimmten Schwangerschaftsphasen (besonders 1. Trimester) nicht massieren gehen, da die Massage den Körper zu sehr belasten oder das Problem verschlimmern kann; kontaktieren Sie vorab immer Ihre/n Arzt/Ärztin. 

Nein, bei Krankheit mit Fieber, akuten Entzündungen, starker Erkältung oder ansteckenden Symptomen sollten Sie nicht zur Massage kommen, um Ihren Körper nicht zusätzlich zu belasten, die Genesung zu verzögern und andere nicht anzustecken. Nur bei einer leichten, klaren laufenden Nase und wenn Sie sich nicht unwohl fühlen, könnte eine leichte Massage in Frage kommen, aber im Zweifelsfall kontaktieren Sie immer vorab Ihre/n Arzt/Ärztin

Bitte kontaktieren Sie mich zwecks Terminvereinbarung oder sonstigen Anfragen per E-Mail oder Telefon. Unangemeldetes Erscheinen ist nicht erwünscht, da ich im Interesse des gerade zu behandelnden Patienten nur ungern meine Therapie unterbreche.

Während einer Massage nehme ich, um die Entspannung der Kunden zu fördern, auch keine Telefonanrufe an. Ich melde mich aber verlässlich zurück.

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  1. eine Kurzparkzone zwischen Sparkasse und Raiffeisenbank (bis zu 3 Stunden)
  2. Gebührenpflichtige Parkplätze beim PVZ (1,5 Stunden € 2,00)
  3. Parkplätze vor dem Kindergarten (gebührenfrei und keine zeitliche Begrenzung)

Der Zugang ins Erdgeschoss des Gebäudes und in die Praxisräume ist barrierefrei. Die Praxis befindet sich im 1.Stock und ist über einen Aufzug erreichbar.

Nach jeder Behandlung entweder in bar oder mit Kartenzahlung.

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